Die von der Kultusministerkonferenz (KMK) entwickelten Bildungsstandards greifen allgemeine Bildungsziele auf und formulieren fachliche und fachübergreifende Basisqualifikationen.
Sie beschreiben erwartete Lernergebnisse und benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe an zentralen Inhalten erworben haben sollen.
Sie sind als Regelstandards formuliert, d.h. sie beziehen sich auf das im Durchschnitt erwartete Niveau der Leistungen von Schülerinnen und Schülern beim Übergang in die weiter führende Schule, beim Hauptschulabschluss bzw. beim Mittleren Schulabschluss 10. (s.dazu "Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz" - Dez. 2004 - Argumentationspapier).
Primarstufe:
Mit Beschluss der KMK vom 15.10.2004 gibt es zentrale Bildungsstandards für die Fächer Mathematik und Deutsch für die Jahrgangsstufe 4. Diese wurden von den Ländern zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 als Grundlagen der fachspezifischen Anforderungen für den Unterricht im Primarbereich übernommen.
Sekundarstufe I:
Für die Sekundarstufe I liegen zentrale Bildungsstandards für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch (2003) und Naturwissenschaften (2004)vor.
Sekundarstufe IIa:
Im Interesse der Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und der Durchlässigkeit in der Bildung hat die KMK am 17./18.10.2007 beschlossen,
Bildungsstandards für die Gymnasiale Oberstufe entwickeln zu lassen. Diese
werden eine Flexibilisierung der in der "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe 11" vorgenommenen Festlegungen wie auch eine Überprüfung der einheitlichen Prüfungsanforderungen erlauben, ohne qualitative Maßstäbe zu verletzen. Die Bildungsstandards werden zunächst für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Biologie, Chemie und Physik. Mit der Entwicklung der Bildungsstandards wurde das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen beauftragt (IQB), das die Länder an der Berliner Humboldt-Universität (HU) eingerichtet haben.