Die Erwartungen gegenüber den öffentlichen und privaten Schulen sind groß. Mit verbindlichen Vorgaben zur Qualitätsentwicklung und Instrumenten zur Qualitätssicherung wird sichergestellt, dass diese Ansprüche erfüllt werden können.
Die Umarbeitung des Rahmenlehrplans für die Fachschule für Sozialpädagogik war notwendig, um einerseits geänderte Vorgaben der KMK einzuarbeiten und andererseits der veränderten Ausbildungsstruktur für die staatlichen Fachschulen im Land Bremen Rechnung zu tragen. Das einjährige Berufspraktikum im dritten Ausbildungsjahr wird jetzt direkt von den Ausbildungsschulen betreut und nicht wie bisher üblich aus dem für KITA zuständigen Referat der SKB. Außerdem wurden neuere Anforderungen an die Erzieher:innenausbildung, die sich aus dem Bildungsplan 0 bis 10 ergeben, eingearbeitet. Die neue Fassung bietet somit eine zeitgemäße Grundlage für die Ausbildung des pädagogischen Fachpersonals.
Der Rahmenlehrplan für die berufsbildenden Schulen im Land Bremen mit dem Bildungsgang Fachschule für Sozialpädagogik ist mit Beginn des Schuljahres 2024/25 in Kraft getreten.
Seit Februar 2022 ist das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) für diese Themen zuständig: