Sprachbildung ist verbindlicher Bestandteil des Vorbereitungsdienstes für die Lehrämter, damit Referendar:innen als zukünftige Lehrer:innen gezielt Kompetenzen erwerben, fachliche und sprachliche Lernumgebungen zu gestalten und Lernprozesse steuern zu können.
Referendar:innen werden im Rahmen des Referendariats sensibilisiert, achtsam die Register der Alltags- und Bildungssprache zu unterscheiden und ihrerseits die Schüler:innen dabei zu begleiten, diese Register bewusst zu verwenden. Sie identifizieren Sprachhürden und gewinnen Erfahrung darin, die Prinzipien der Sprachbildung im Unterricht einzusetzen. Dazu ist es beispielsweise von Bedeutung, dass sie Sprachhürden mit den Augen ihrer Schüler:innen wahrnehmen, Sprach- und Fachprobleme differenziert diagnostizieren, Sprach- und Fachlernprozesse planen, Aufgabenstellungen und Materialien sprachsensibel und sprachfördernd gestalten, die Moderation (Unterrichtsgespräche) und die Rückmeldung (Feedback) sprachsensibel durchführen und Sachtexte mit Leseaufträgen für Schüler les- und verstehbar machen können.
Hospitationen stellen eine besondere Möglichkeit der Beratung sprachsensiblen Unterrichtes dar, da sie die Möglichkeit eröffnen zu reflektieren, warum das eine gelingt und das andere nicht. In jeder Unterrichtsstunde gibt es Elemente, die sprachlich diskussionswürdig sind.
In den fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Seminaren lassen sich die im Unterricht beobachteten und ggf. gesammelten Aspekte (Aufgabenstellungen, Materialien etc.) nutzen und reflektieren. Gerade im Seminar kann das Wissen über Sprachbildung erweitert werden, aber auch hier erfolgt anhand von konkreten Unterrichtssituationen immer wieder eine Anregung zur praktischen Umsetzung. Referendar:innen arbeiten an eigenen Unterrichtssequenzen und bereiten diese sprachsensibel auf.
Unabhängig vom Fach stellt ein Input für Referendar:innen eine Akzentuierung und Ausrichtung zu Beginn der Ausbildung dar, die dann fachspezifisch weiter bearbeitet wird. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen einer zentralen Veranstaltung im ersten Abschnitt der Ausbildung.
Der Auftrag der Auseinandersetzung mit sprachlicher Bildung in allen Unterrichtsfächern ergibt sich aus dem Sprachbildungskonzept der Senatorin für Bildung und Wissenschaft von Oktober 2013 (pdf, 4.7 MB). Dort heißt es: "Nach dem Bremer Schulgesetz hat die Schule den Auftrag, Basiskompetenzen und Orientierungswissen sowie Problemlösefähigkeit zu vermitteln, die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft von Schülerinnen und Schülern zu fördern und zu fordern und sie zu überlegtem persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Handeln zu befähigen (§ 5 BremSchulG). Die an PISA 2000 anschließende Forschung zeigt, dass sprachliche Kompetenzen der entscheidende Schlüssel zum schulischen Kompetenzerwerb insgesamt wie auch zur gesellschaftlichen Teilhabe sind. Der kompetente Umgang mit der gesprochenen und der geschriebenen Sprache stellt die zentrale Bedingung für die Weiterentwicklung eigenen Wissens und eigener Fähigkeiten dar und ist zugleich Voraussetzung für die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben."