[H2 Rechtliches Verfahren]
Hat die Polizei einen Anfangsverdacht auf eine Straftat im Zusammenhang mit Cannabis, leitet sie ein Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigte Person ein. Es wird eine Strafanzeige gestellt und ein Ermittlungsvorgang angelegt.
In Bremen besteht die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absieht, wenn die Schuld des Täters als gering anggesehen wird und es um eine geringe Menge illegaler Substanzen zum Eigenverbrauch geht (in Bremen 15g). §31a BtmG
Die Polizei entscheidet im Einzelfall, wann ein umfangreiches Ermittlungsverfahren notwendig ist. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Erhebung einer Anklage oder einer Verfahrenseinstellung.
[H2 Mögliche Konsequenzen]
- Durchsuchung der Wohnung und persönlicher Sachen
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Infos an die Führerscheinstelle und Schwierigkeiten beim späteren Erwerb des Führerscheins
- Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch (§316) inkl. Freiheitsentzug
[H2 Hilfen]
Kontakt mit der Polizei kann auch heißen, dass die Nutzung von Cannabis nicht mehr kontrolliert stattfindet. Wer sich kritisch mit seinem Konsum auseinandersetzen will kann das mit einer App machen oder sich bei Fred anmelden.
Fred mal anschauen
Zur Homepage der Suchtprävention