Alkohol am Steuer wird teuer
Damit es erst gar nicht zu Alkohol- oder Drogenfahrten kommt, besucht Martin Kehl, Referent für Suchtprävention, ältere Jugendliche in den Schulen. Dort versucht er, sie zur Suchtprävention zu motivieren. Das heißt: „In schwierigen Momenten die richtigen Entscheidungen zu treffen oder viele Möglichkeiten zu haben, mit Krisen umzugehen.“ Wenn in einer Klasse jedes Wochenende Alkohol getrunken werde, müsse er sich nicht hinstellen und sagen: Lasst das mal! Martin Kehl gibt deshalb praxisnahe Tipps und übt bestimmtes Verhalten mit den Jugendlichen im Rollenspiel. Er vermittelt ihnen auch: Wer Alkohol getrunken hat und trotzdem Auto fährt, muss mit Strafen rechnen. Für Fahranfänger kommt zusätzlich zu den unten stehenden Sanktionen noch eine zweijährige Verlängerung der Probezeit und eine Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzu.
▪ Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut müssen Fahrer eines Kraftfahrzeuges keine Folgen fürchten – das gilt aber nur, wenn sie keine Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigen. Eine Ausnahme gilt für Fahranfänger (siehe oben). Zeigen Fahrer aber eine Unsicherheit oder haben sie sogar einen Unfall verursacht, drohen ihnen drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.
▪ Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut erwartet alkoholisierte Fahrer zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder eine Geldstrafe – das gilt auch, wenn sie noch keine Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigen. Fahren sie aber Schlangenlinien oder sind in irgendeiner anderen Art auffällig, drohen drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Letzteres gilt vor allem für alkoholisierte Fahrer, die einen Unfall verursacht haben.
▪ Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut müssen Fahrer, die zu tief ins Glas geschaut und sich trotzdem hinters Steuer gesetzt haben, mit drei Punkten im Verkehrszentralregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geld- sowie einer Freiheitsstrafe rechnen – dabei ist es ab 1,1 Promille Alkoholgehalt im Blut egal, ob Fahrer Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigen.
▪ Wer Drogen konsumiert und sich trotzdem ins Auto setzt und losfährt, bei dem macht es keinen Unterschied, wie viel THC oder Kokain im Blut nachgewiesen werden können. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es bei Drogen kein Äquivalent zur Promillegrenze. Schon kleinste Mengen von THC oder Kokain führen zu hohen Strafen. Toleranz gibt es keine. Wer zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt wird, dem drohen Strafen wie 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Schon bei der zweiten Drogenfahrt sind Bußgeld und Fahrverbot doppelt so hoch. Bei einer Gefährdung im Verkehr droht außerdem der Verlust des Führerscheins, eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Der diesjährige Fachtag Mediensucht "Krank oder cool- unterschiedliche Perspektiven auf medialisierte Lebenswelten der Jugendlichen" fand
am 30.11.2017 statt.
Download des Flyers zur Veranstaltung --> hier (pdf, 1.8 MB)
Am Samstag, den 16.09.17 wurde der dritte Durchlauf des Kurzfilmwettbewerbs "Ausweg gesucht" mit einer großen Preisverleihung im Cinespace in der Waterfront Bremen beendet. Damit fand die bewährte Kooperation des LIS mit der HKK und der Medienagentur "vomhörensehen" seinen diesjährigen Höhepunkt.
Nach einem Eröffnungsinterview durch die Moderatoren mit der Bildungssenatorin Fr. Dr. Claudia Bogedan, verkündeten Tatort-Kommisar Oliver Mommsen, der zugleich Schirmherr des Wettbewerbs ist, und Bremen NEXT-Moderatorin Anna Mentzentin die Namen der glücklichen PreisträgerInnen.
Von insgesamt 53 Kurzfilmen mit 550 TeilnehmerInnen konnten sich jeweils vier Beiträge in zwei Alterskategorien durchsetzen. Während der Kurzfilm "MEINS" den ersten Platz in der Alterskategorie 15-17 Jahre belegte, erkämpfte sich das Team um "Drei, Zwei, Eins, Schnips" den ersten Platz in der Alterskategorie 18-25 Jahre. Zudem vergaben sowohl die bremische Landesmedienanstalt als auch die bremische Kinder- und Jugendstiftung einen Sonderpreis. Es wurden Preisgelder im Gesamtwert von 5000€ vergeben.
Weitere Informationen zum Wettbewerb, die Siegerfilme und Fotos von der Veranstaltung sind auf der Homepage des Wettbewerbs hinterlegt.
Der Wettbewerb wird im nächsten Jahr fortgeführt. Neben den bisherigen Veranstaltern LIS, HKK und vomhörensehen wird die Bremische Kinder- und Jugendstiftung sich engagieren.
Informationen zu rechtlichen Konsequenzen bei Cannabis-Besitz. In Zusammenarbeit mit der Polizei Bremen weiter