SUCHTPRÄVENTION ist Gesundheitsförderung
mit dem Ziel, Menschen zu stärken, sie zu sensibilisieren für Suchtrisiken und sie zu befähigen, eine Suchtentwicklung zu vermeiden.
In unserer Arbeit beziehen wir uns auf den Ansatz der Salutogenese nach Aaron Antonovsky, der die Stärkung der personalen Ressourcen, die Förderung von Selbstwirksamkeit und die Entwicklung von Lebenskompetenz in den Vordergrund stellt und damit den verantwortungsvollen Umgang mit sich, mit anderen und auch mit Sucht-Risiken fördert.
Wir unterstützen Schulen und außerschulische Einrichtungen bei der Entwicklung gesundheitsförderlicher und suchtpräventiver Konzepte sowie mit suchtpräventiven Veranstaltungen, Fortbildungen und Projekten.
Das Referat 14 "Gesundheit und Suchtprävention" ist die Landesstelle für Suchtprävention im Land Bremen. Es ist Mitglied des Bund-Länder-Kreises Suchtprävention der BZgA sowie im neu gegründeten Deutschen Netzwerk Suchtprävention und befindet sich damit kontinuierlich im fachlichen Austausch mit den Fachstellen der anderen Bundesländern.
Das Cannabisgesetz wurde am 22.03.2024 im Bundesrat beraten. Es war nicht zustimmungspflichtig, eine Weiterleitung des Gesetzes in einen Vermittlungsausschuss fand keine Mehrheit. Damit tritt das Gesetz in Kraft. Das Gesetz ist überwiegend am 1. April 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind ab 1. Juli 2024 gültig.
Details zum Inhalt finden Sie unter FAQ zum Cannabisgesetz
Das Cannabisgesetz im Wortlaut finden Sie unter Cannabisgesetz (CanG)