In der gebundenen Form besuchen alle Schülerinnen und Schüler an fünf Wochentagen in der Regel für acht Zeitstunden die Schule und essen gemeinsam Mittag. Die Ganztagsschule in der gebundenen Form ist häufig lern- und schüler*innenorientiert rhythmisiert. Zum Tagesablauf an einer gebundenen Ganztagsschule gehören neben dem Unterricht unterrichtsergänzende Angebote, insbesondere erweiterte Lerngelegenheiten im sprachlichen, musisch-künstlerischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen und sportlichen Bereich, Übungszeiten sowie fächerübergreifende Projekte.
In der teilgebundenen Form besuchen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 in der Regel an vier Wochentagen für sieben bis acht Zeitstunden die Schule und können ein warmes Mittagessen einnehmen.
In der offenen Form nehmen einzelne Schülerinnen und Schüler nach der verlässlichen Grundschule an zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten der Schule teil. Hierzu gehören Übungszeiten, zusätzliche Lerngelegenheiten insbesondere im sprachlichen sowie mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, Entspannungs-, Bewegungs- und Freizeitangebote sowie ein gemeinsames Mittagessen.
Verordnung zur Regelung der Ganztagsschule
Die Senatorin für Kinder und Bildung, Beschlussfassung vom 13. Juni 2013. 4 Seiten.
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