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Ziele und Aufgaben der Ausbildung

Das Gesetz über die Ausbildung für das Lehramt an öffentlichen Schulen und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter - APV-L (Ausbildungsbeginn bis 1. August 2023) oder die Ausbildungs-, Prüfungs- und Qualifizierungsverordnung für Lehrämter und Lehrbefähigungen in einem Fach (APQV-L) (Ausbildungsbeginn ab 1. Februar 2024) bestimmen konkrete Ziele und Aufgaben der Ausbildung.

Ziele

Die Ausbildung soll Lehrkäfte qualifizieren, wissenschaftlich fundiert, eigenständig und verantwortungsbewusst die ihnen im Bremischen Schulgesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen, an der Weiterentwicklung ihrer Schule mitzuwirken und den Anforderungen sich verändernder Schulpraxis gerecht zu werden. Dabei sollen Lehrkräfte insbesondere auch befähigt werden, Schüler:innen so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Dies schließt die Kompetenzen ein:

  1. den Unterricht fach- und sachgerecht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren und dabei auch fächerübergreifende Themenstellungen einzubinden,
  2. durch die Gestaltung von Lernsituationen Schüler:innen zu unterstützen, Zusammenhänge zu erkennen und Gelerntes zu nutzen sowie ihre Fähigkeiten zum selbstbestimmten Lernen und Arbeiten zu fördern,
  3. Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll in den Unterricht zu integrieren,
  4. soziale und kulturelle Lebensbedingungen von Schüler:innen zu berücksichtigen, Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schüler:innen zu diagnostizieren und die Schüler:innen im Unterricht und in der Schule gezielt individuell in heterogenen Lerngruppen zu fördern,
  5. Werte und Normen zu vermitteln und selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schüler:innen zu unterstützen,
  6. Leistungen von Schüler:nnen auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe zu erfassen und Lernende und deren Eltern gezielt zu beraten,
  7. Gespräche zur Beratung oder Konfliktregulierung mit Schüler:innen, Eltern, Ausbildenden und Arbeitskolleg:innen zu führen,
  8. die notwendigen schulrechtlichen Kenntnisse in ihre Arbeit einzubeziehen,
  9. individuell und im Team die eigene Arbeit zu evaluieren und sich fachlich und überfachlich fortzubilden,
  10. Verfahren der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Schule anzuwenden (vgl. §3 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter - BremLAG).

Aufgaben

Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist laut Bremischem Ausbildungsgesetz für Lehrämter „die Fortsetzung, Vertiefung und Ergänzung der universitären Ausbildung für die berufliche Tätigkeit."

Der Schwerpunkt der Ausbildung im Vorbereitungsdienst liegt auf der verantwortlichen Planung, Durchführung und kollegialen Auswertung selbstständiger Unterrichtstätigkeit an Schulen.

Dabei sollen Referendar:innen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, insbesondere

  1. in den rechtlichen Grundlagen, die den Rahmen der beruflichen Tätigkeit setzen,
  2. in der akzeptierenden Gesprächsführung mit Lernenden und Eltern,
  3. in der Gremienarbeit mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung des Unterrichts und des übrigen schulischen Lebens sowie
  4. in der Reflexion der beruflichen Tätigkeit mit anderen Lehrkräften.

Bei ihrer Ausbildung werden die Referendar:innen vom Landesinstitut für Schule und den Schulen beraten und unterstützt.
Die reguläre Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt 18 Monate.